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Freitag, 17. Mai 2024
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Durchbruch bei der Gleichstellung

Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil ist zu finden unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090707_1bvr116407.html

Fortschritte bei der Gleichstellung

Zu den Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein, im Saarland und im Bund erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

In Schleswig-Holstein haben die Koalitionsfraktionen CDU und FDP vereinbart, dass verpartnerte schleswig-holsteinische Beamtinnen und Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 und bei der Hinterbliebenenpension mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt werden.

Bei der Beihilfe war die Gleichstellung schon durch die frühere rot-grüne Koalition erfolgt. Die Gleichstellung beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension musste damals unterbleiben, weil dafür noch der Bund zuständig war. Seit der Förderalismusreform im Jahre 2006 hatte die FDP, die damals in der Opposition war, immer wieder darauf gedrängt, die Gleichstellung beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension nachzuholen, war aber am Widerstand der CDU gescheitert. Jetzt hat sich die FDP durchgesetzt. Für diesen Einsatz danken wir der FDP.

Im Saarland sind sich die Koalitionsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einig, dass die saarländischen verpartnerten Beamtinnen und Beamten denselben Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten sollen wie verheiratete Beamtinnen und Beamten. In allen anderen Bereichen waren Lebenspartner schon in der vergangenen Legislaturperiode gleichgestellt worden und zwar schließlich auch mit Zustimmung der damals allein regierenden CDU, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte.

Die saarländischen Koalitionsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind sich außerdem einig, dass die Diskriminierungsverbote in Art. 12 Absatz 3 der saarländischen Landesverfassung um das Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität ergänzt werden sollen. Damit wird das Saarland nach Berlin, Brandenburg, Berlin und Thüringen das fünfte Land sein, dass Lesben und Schwule durch seine Verfassung vor Benachteiligungen schützt. Wir gehen außerdem davon aus, dass das Saarland die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg für eine entsprechende Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG unterstützen wird.

Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen im Bund scheinen sich auf Druck der FDP Verbesserung im Bereich der Gleichstellung von Beamten zu ergeben. Wir drängen bei den Koalitionspartnern zusätzlich auf die dringende notwendige Gleichstellung im Steuer- und Adoptionsrecht.

Bundesrat berät Gesetzesantrag

Berlin, Bremen und Hamburg starten Initiative

Der Bundesrat berät heute den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 (Drucksache 741/09). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesantrag von Regierungen getragen wird, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind.

Die Mehrparteien-Initiative setzt ein starkes Signal für die Gleichberechtigung von Lesben. Schwulen und Transgendern. Wir appellieren an die anderen Bundesländer, sich der Initiative anzuschließen. Auch der neue Bundestag sollte die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung setzen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, diese Frage in die laufenden Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.

Bislang fehlt im Deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist. Die Gesetzesinitiative unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern.

Lesben, Schwule und Transgender im Grundgesetz schützen

Claudia Roth (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
Claudia Roth (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Bundesratsinitiative von Bremen, Hamburg und Berlin, ein Verbot der Diskriminierung von sexueller Identität im Grundgesetz festzuschreiben, erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Hamburg und Berlin zum Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz. Eine Ergänzung von Artikel 3 um das Merkmal der sexuellen Identität würde die Gleichheit vor dem Recht für Lesben, Schwule und Transgender deutlich stärken und konkretisieren. Angesichts einer langen und noch immer andauernden Geschichte der Diskriminierung von sexueller Identität in der Bundesrepublik ist eine entsprechende Grundgesetzänderung überfällig und wäre ein Zeichen der Offenheit und Toleranz. Auch für die Opfer der in letzter Zeit wieder vermehrt stattfindenden homophoben Übergriffe wäre eine Erweiterung des Antidiskriminierungsartikels ein notwendiges und angemessenes Symbol der Anerkennung und des Rückhalts.

Parteien mit einer noch ziemlich dürftigen Bilanz beim Kampf um gleiche Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender wie die FDP sollten sich ebenfalls an der Initiative beteiligen. Und eine Partei wie die CSU, die hier eine Nullbilanz hat, sollte endlich anfangen umzudenken. Die Zeit der Herrenwitze ist vorbei. Es geht um eine entscheidende Anerkennungsfrage nicht nur für eine große Gruppe von Menschen in unserem Land, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.“

Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule muss ins Grundgesetz

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur heutigen Beratung im Bundesrat über eine Gesetzesinitiative von Berlin, Bremen und Hamburg auf Ergänzung des Grundgesetzes erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.

Die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg setzt ein wichtiges Zeichen. Sie wird von Landesregierungen eingebracht, an denen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beteiligt sind. Der neue Bundestag muss diese Initiative aus den Ländern positiv aufgreifen und einen parteiübergreifenden Konsens suchen. Immerhin sind bereits Landesgliederungen von vier der sechs Bundestagsparteien mit im Boot. Nur CSU und FDP fehlen.

60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, den Gleichbehandlungsartikel um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität zu ergänzen. Die Aussparung des Merkmals sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz beeinträchtigt bis heute die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Lesben und Schwulen. Das muss ein Ende haben.

Sachsen-Anhalt: Ergänzung von Art. 3 GG?

Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse

Auf Antrag der Fraktion Die Linke debattiert der Landtag von Sachsen-Anhalt heute die Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands LSVD Sachsen-Anhalt:

Wir begrüßen den Antrag der Linksfraktion, die damit eine Forderung des LSVD aufgreift. Siehe www.artikeldrei.de

Das Land Sachsen-Anhalt soll nach dem Willen der Linksfraktion die auf Bundesratsebene existierende Initiativen zur Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität" unterstützen bzw. eine eigene Bundesratsinitiative zum Thema einbringen.

Diese Initiative ist dringend geboten, weil ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität im geltenden deutschen Recht noch nicht umfassend verankert ist. Wir brauchen einen verbrieften Schutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse. Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.

Gerade mit Blick auf das sachsen-anhaltinische Beamtenrecht besteht dringender Handlungsbedarf, da verpartnerte Landesbeamtinnen und Landesbeamte noch immer wie Staatsdiener zweiter Klasse behandelt werden.

Vor genau einem Jahr hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, in den beamtenrechtlichen Vorschriften bei der Besoldung, der Versorgung und der Beihilfe in Geburts-, Pflege- und Krankheitsfällen eine Gleichstellung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auf den Weg zu bringen. Geschehen ist seitdem nichts.

Antrag der Fraktion Die Linke:
www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2191pan_5.pdf

Hessen: CDU-Wagner stoppt Gleichstellungsgesetz

LSVD Hessen fordert Gewissensentscheidung

Entgegen der Zusagen vor der Bundestagswahl legen die Fraktionen CDU und FDP in der 23.-25. Plenarsitzung des Hessischen Landtages (6.-8.10.09) keinen Entwurf vor für ein Landesanpassungsgesetz (Gleichstellungsgesetz für verpartnerte BeamtInnen).

Stattdessen fordert der hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Christean Wagner in der FAZ am 30.9. für seine Fraktion, seine Partei und die Landesregierung aus CDU und FDP eine konservative Rolle rückwärts.

Christean Wagner glaubt die fortwährende Benachteiligung von Lesben, Schwulen und ihren Familien stärke das „christliche Fundament“ der CDU und der CDU/FDP-Landesregierung bzw. bringe den Standort Hessen voran. Welche Ängste dabei den „christlichen Fundamentalisten“ Christean Wagner umtreiben ist unklar.
Klar dagegen ist, dass die Rücknahme des CDU/FDP-Gesetzentwurfes ein Schlag gegen die Fachpolitiker und den Justizminister ist. Ein Nebeneffekt: der Wortbruch gegenüber den vielen lesbisch-schwulen CDU- und FDP-WählerInnern am 27.9.!

Fakt ist: nachdem Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Rheinland-Pfalz,... Lebenspartner im Landesrecht gleichstellten, blockiert eine frömmelnde Front von konservativen CDU/CSU-Politikern in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen die Gleichstellung und die zwingend notwendige Anpassung des Landesrechts an EU-Recht.

Deshalb fordert der LSVD Hessen e.V. von den hessischen Parteien und Landtagsabgeordneten:

1. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP sollten sich zur Notwendigkeit der Gleichstellung und der Anpassung des Landesrechts an EU-Normen und Bundesrecht einmütig und eindeutig bekennen!

2. Christean Wagner (CDU) sollte seine christlich-fundamentalistische Haltung gegenüber der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und ihren Familien in einer aktuellen Stunde oder in anderer Form erklären und sich der parlamentarischen bzw. der öffentlichen Debatte stellen.

Wir fordern im Landtag die Entscheidung für die Gleichstellung von Landesbediensteten den frei gewählten Abgeordneten zur Abstimmung frei zu stellen. Oder beruht konservative Politik auf „christlichem Fundament" letztendlich nur auf dem Fraktionszwang?

LSVD: Vorschlag für Koalitionsvereinbarung

Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD erklärt:

Wir haben heute den Verhandlungspartnern von CDU/CSU und FDP unsere Vorschläge zur Aufnahme in den Koalitionsvertrag unterbreitet. Wir meinen, es ist an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien endlich rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden.

Zudem muss das Kriterium der "sexuellen Identität" im Gleichheitsartikel des Grundgesetzes verankert werden.

Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Bekämpfung antihomosexueller Gewalt und Homophobie festgeschrieben werden.

Beim Thema Menschenrechte sollte sich die Koalition verpflichten, für eine weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität einzutreten und die Yogyakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Menschenrechtspolitik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu machen.

Die Koalitionspartner sollten sich zudem darauf verständigen, die Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung in Deutschland zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Die ausführliche Fassung unseres Vorschlages für eine Koaltionsvereinbarung findet sich auf unserer Homepage unter: www.lsvd.de/1231.0.html

Blutiger Überfall in Tel Aviv

Einrichtungen von Schwulen und Lesben auch in Deutschland Ziel homophober Gewalt

Zum blutigen Überfall auf ein Lesben- und Schwulenzentrum in Israel erklärt Fliederlich e.V. - SchwuLesbischer Verein Nürnberg:

Vor derartigen Taten sind auch Einrichtungen in Deutschland nicht sicher. In anderen Städten wie Berlin und Hamburg werden Lesben und Schwule selbst, aber auch deren Einrichtungen zum Ziel von homophober Gewalt. Oft geschieht dies aus übersteigerten religiösen Motiven und Überlegungen heraus. Potentielle Täter werden dabei von unseligen Äußerungen bis hin zu Hasspredigten angestachelt. Die meisten Religionen verstehen sich mittlerweile auf dieses Repertoire. Wenn Homosexuelle, wie Ende letzten Jahres geschehen, mit Terroristen gleichgesetzt werden, christliche Vereinigungen mit Unterstützung der Bundesregierung Seminare abhalten dürfen, auf denen auch ausdrücklich Homosexuelle „bekehrt“ werden sollen, oder Ehrenmorde gegenüber den „Andersartigen“ stattfinden, werden Lesben und Schwule zu Menschen 2. Klasse degradiert und zum Abschuss freigegeben.

Wer Lesben und Schwule in die Gesellschaft vollwertig integrieren möchte, tut gut daran, sich von fundamentalistischen Aussagen der verschiedenen Glaubensrichtungen fern zu halten. Eine Politik der Integration und der Akzeptanz muss mit Verstand erfolgen. Den Glaubensfanatikern darf hier kein Platz eingeräumt werden. Jede noch so unbedachte Äußerung kann dazu führen, dass auch in anderen Städten potentielle Täter sich plötzlich berufen fühlen, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung umzubringen. Gesellschaft und Politik müssen deshalb den Rahmen schaffen, damit Lesben und Schwule anerkannt werden. Politische Scharmützel um noch ausstehende Rechte der Schwulen und Lesben sind umgehend einzustellen.

Antworten der Parteien auf Wahlprüfsteine

Parlamentarische Mehrheit für Adoptionsrecht und Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Zu den Antworten der Parteien auf lesben- und schwulenpolitischen Prüfsteine des LSVD zur Bundestagswahl erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Es gibt eine parlamentarische Mehrheit für das gemeinsame Adoptionsrecht, für eine Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Familien und für die volle rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Doch offensichtlich ist der Wille des Parlaments nicht in jeder Koalition durchsetzbar.

Bei der kommenden Bundestagswahl geht es auch um die Entscheidung, ob Lesben und Schwule rechtlich mit Eheleuten gleichgestellt werden oder ob ihre Partnerschaften weiterhin rechtlich diskriminiert werden.

Der Lesben- und Schwulenverband empfiehlt, nur die Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für die volle rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Recht und Gesellschaft einsetzen.

Wir hatten allen im Bundestag vertretenen Parteien Fragen zu zehn lesben- und schwulenpoltischen Themen gestellt. Die Fragen, die Antworten und unsere Auswertung sind auf der Eingangsseite der Homepage des LSVD abrufbar.

Wir fordern von der künftigen Bundesregierung u.a. die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe, die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Steuer- und Sozialrecht, im Sorge-, Adoptionsrecht und Abstammungsrecht sowie eine Ergänzung des Gleichheitsartikels unserer Verfassung um das Kriterium der "sexuellen Identität". Weitere Forderungen betreffen wirksame Maßnahmen gegen Homophobie und homosexuellenfeindliche Gewalt, die Stärkung der Menschenrechte von sexuellen Minderheiten in aller Welt, die Modernisierung des Transsexuellengesetzes und die Achtung der Menschenrechte von Intersexuellen sowie die gesetzliche Rehabilitierung und die Entschädigung der Opfer des §175.

Drei Tote bei Angriff auf Homosexuellen-Zentrum

Entsetzen über die Bluttat eines Fanatikers in Tel Aviv

Am Samstagabend, 01. August 2009, sind bei einem Angriff auf ein Homosexuellen-Zentrum in Tel Aviv drei Menschen getötet und mindestens zehn weitere verletzt worden. Ein junger Mann und eine junge Frau starben sofort, eine drittes Opfer erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus. Der Täter konnte unerkannt fliehen.

LSVD: Wir sind entsetzt über die Bluttat eines Fanatikers in Tel Aviv

Angriffe und Überfälle auf Lesben und Schwule nehmen auch in Deutschland zu

Zu der Bluttat eines Fanatikers in Tel Aviv erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Wir sind entsetzt über die Bluttat eines Fanatikers in Tel Aviv, der in einem Homosexuellen-Zentrum drei Menschen erschossen und mindestens zehn Besucher zum Teil schwer verletzt hat. Wir trauern mit den Angehörigen und wünschen den Verletzten eine baldige Genesung.

In unsere Trauer mischt sich die Furcht, dass sich so etwas auch bei uns ereignen könnte. Angriffe und Überfälle auf Lesben und Schwule nehmen wieder zu.

Diese fanatische Homosexuellenfeindlichkeit hat viele Wurzeln: Vor allem die Verurteilung der Lesben und Schwulen als Sünder und von Gott Verworfene durch fundamentalistische Funktionäre christlicher, jüdischer, moslemischer und orthodoxer Religionsgemeinschaften, aber auch die Tiraden von Politikern, die vorgeben, Ehe und Familie und das „Christliche Abendland“ vor den Homosexuellen retten zu wollen.

Wir fordern schon seit langem, gezielte Präventionsmaßnahmen gegen Homophobie zu entwickeln und die Arbeit für Respekt nachhaltig zu fördern. Bestehende und kommende Programme zur Bekämpfung rechtsextremer, minderheitenfeindlicher Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müssen gewährleisten, dass alle Gruppen, gegen die sich Hassverbrechen richten, einbezogen und angemessen berücksichtigt werden. Das gilt auch für Maßnahmen zur Opferhilfe.

Hirschfeld-Eddy-Stiftung unterstützt die Opfer des Überfalls in Tel Aviv - Spendenaufruf!

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung bittet uns um Verbreitung dieser Pressemitteilung:

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir sind mit Recht entsetzt und empört über den Überfall eines Fanatikers auf eine Homosexuellenzentrum in Tel Aviv. Nach der schrecklichen Attacke bei der Gay Pride 2006 in Jerusalem ist dies eine ungeheure Eskalation. Deshalb ist es wichtig, die Aktivisten in Tel Aviv und Israel zu bestärken und zu unterstützen. Aber auch die Angehörigen der Toten und die Verletzten brauchen unsere Unterstützung.

Deshalb rufen wir Euch auf, Eure Solidarität durch eine Spende zu bezeugen. Wir werden die Spenden eins zu eins an die befreundeten Organisationen in Israel weiterleiten.

Spendenkonto:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Konto 50 100 00
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 370 205 00 / BFSWDE33
IBAN: DE30 3702 0500 0007 0868 00
Stichwort: Israel

Verteidigungsminister rechtfertigt Diskriminierung

Argumentation von Bundesverteidigungsminister Jung ist reiner Zynismus

Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung sieht im Ausschluss der Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner von der kostenfreien medizinischen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst in der USA absolvieren, keine Diskriminierung. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Die Argumentation von Bundesverteidigungsminister Jung ist reiner Zynismus: Er rechtfertigt die Diskriminierung mit der ohnehin bestehenden Benachteiligung.

Es ist ein Skandal, dass Ehegatten von Angestellten, die bei der Bundeswehr beschäftigt sind, in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung mit einbezogen werden, während die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Soldaten den entsprechenden Schutz, nämlich die Beihilfe, nicht erhalten.

CDU/CSU rechtfertigen das mit dem Schutz von Ehe und Familie. Wir fragen den Bundesminister der Verteidigung, ob er tatsächlich glaubt, dass die Ehefreudigkeit der Bevölkerung zunimmt oder die Stabilität der Ehen gestärkt wird, wenn eingetragene Lebenspartner von Soldatinnen und Soldaten weder in die gesetzliche Familienversicherung einbezogen noch bei der Beihilfe berücksichtigt werden?

Der tatsächliche Grund ist ein anderer: Bundesminister Dr. Jung sieht offensichtlich nur heterosexuelle Soldatinnen und Soldaten als vollwertige Staatsbürger an. Er will offenbar wieder an die diskriminierende Praxis anknüpfen, die die Bundeswehr im Jahre 2000 aufgegeben hatte.

Hintergrund:
Das Bundesministerium der Verteidigung bereitet mit den USA eine "Sanitätsvereinbarung" vor, aufgrund der in den USA stationierte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie deren Ehegatten in den Sanitätseinrichtungen der US-Streitkräfte eine kostenfreie medizinische Versorgung erhalten sollen. Der LSVD hatte an den Bundesminister der Verteidigung appelliert, in die Vereinbarung auch die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Soldatinnen und Soldaten einzubeziehen. Das hat Jung in einem Schreiben an den LSVD mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Anwendungsbereich der Sanitätsvereinbarung auf Angehörige beschränke, die bei der Beihilfe berücksichtigt würden. Da dies bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht der Fall sei, komme "es nicht zu einer Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, da diese nicht anders behandelt werden als im Inland".

Trauer um Jacques Teyssier

Jacques Teyssier

Am Samstag ist der Ehrenvorsitzende des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Jacques Teyssier mit nur 53 Jahren gestorben. Er erlag seiner schweren Krankheit. Ende 2007 hatten die Ärzte bei Jacques eine Krebskrankung festgestellt. Bis zuletzt hoffte der LSVD mit ihm und seinem Mann Volker Beck.

Jacques Teyssier engagierte sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Lesben- und Schwulenverband. 1996 wurde er in den Bundesvorstand unseres Verbandes gewählt. Jacques war Diplom-Kaufmann und zuletzt in leitender Position in einem international tätigen Konzern beschäftigt. Sein Know-how und seine Expertise waren für den LSVD ein sehr großer Gewinn.

Er investierte einen Großteil seiner Freizeit in die stark anwachsende Verbandsarbeit. Als Bundesvorstandsmitglied und Schatzmeister hat er den LSVD entscheidend voran gebracht. In seine Amtszeit fielen Höhepunkte wie die Aktion Jawort, die Aktion 1:1 oder die Beförderung des Themas Lesben, Schwule und ihre Kinder (Regenbogenfamilien). Auch über den größten Erfolg des LSVD, die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im August 2001, konnte Jacques sich mit dem LSVD gemeinsam freuen.

Durch sein höchst sympathisches, französisch geprägtes Naturell eroberte Jacques bald die Herzen des LSVD. Ebenso charmant wie durchsetzungsstark, immer konstruktiv und von französischer Klarheit geprägt hat er Arbeitsweise und Strategie des LSVD ganz wesentlich mitgestaltet.

In den letzten Jahren engagierte er sich für den LSVD in der International Lesbian Gay Bisexual Trans and Intersex Association (ILGA). Auch hier, im internationalen Dachverband des LSVD, brachte er seine Erfahrungen ein und kämpfte für gleiche Rechte und eine wirkungsvolle Antidiskriminierungsgesetzgebung auf europäischer Ebene. Auch bei der Gründung der Menschenrechtsstiftung des LSVD, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, leistete Jacques unverzichtbare Arbeit. 2008 wollte er eine Pause einlegen und sich auf seine Genesung konzentrieren. Jacques war eine Kämpfernatur. Viele politische Schlachten gegen Intoleranz, Ausgrenzung und Homophobie hat er erfolgreich geschlagen. Den Kampf gegen den Krebs hat er am Ende nicht gewonnen.

2009 hat der LSVD Jacques in Respekt und Anerkennung seiner Arbeit für den LSVD und seines internationalen Engagements für die Rechte von Lesben und Schwulen zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt.

Das Mitgefühl des LSVD gilt Jacques' Lebenspartner Volker Beck sowie seiner Familie. "Wir trauern, haben einen guten Freund und Kollegen verloren und werden Jacques niemals vergessen." so Verbandssprecher Klaus Jetz.

Nicht von schlechten Eltern

Kinder in Regenbogenfamilien entwickeln sich prächtig

LSVD: Gesetzgeber muss im Sinne des Kindeswohls handeln

Das Bundesjustizministerium hat 2006 eine Studie beim Bayrischen Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) und dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München (ifp)in Auftrag gegeben. Zur Vorstellung der Ergebnisse der ersten repräsentativen wissenschaftlichen Studie in Deutschland über "Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften" erklärt Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Die Ergebnisse der Studie bestätigen: Kinder, die in Eingetragenen Lebenspartnerschaften oder Regenbogenfamilien aufwachsen, sind "nicht von schlechten Eltern". Sie entwickeln sich genauso gut und prächtig wie Kinder, die in klassischen Familienformen aufwachsen.

Oft sind sie sogar besser gewappnet fürs Leben: Sie zeigen ein höheres Selbstwertgefühl, mehr Autonomie und besuchen häufiger bildungsstärkere Schulen.

Die Studie belegt auch zweifelsfrei: Lesbische Mütter und schwule Väter können fantastische Eltern sein!

Das war auch nicht anders zu erwarten: Wissenschaftliche Studien aus dem angloamerikanischen Raum zur Lebenswirklichkeit von Regenbogenfamilien attestieren lesbischen Müttern und schwulen Vätern seit langem eine adäquate Erziehungsfähigkeit und ihren Kindern eine gelungene emotionale, soziale oder psychosexuelle Entwicklung.

Diese hieb- und stichfesten Ergebnisse widerlegen kompetent alle Argumente rückwärtsgewandter Kreise gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Es gibt kein Argument gegen eine rechtliche Gleichstellung von Ehepaaren mit Kindern und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern.

Wir fordern heute den Gesetzgeber erneut auf, schnellstens im Sinne des Kindeswohles tätig zu werden: Sorgen Sie dafür, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern rechtlich gleichgestellt werden! Schaffen Sie ein gemeinsames Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften! Beenden Sie die bestehenden Diskriminierungen von Regenbogenfamilien im Familienalltag! Schaffen Sie ein Recht auf Familiengründung, unabhängig von der sexuellen Orientierung!

Litauen: LSVD schreibt an Bundeskanzlerin

Logo LSVD

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das litauische Parlament hat in dieser Woche per Gesetz jede Form der Werbung für gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten.

Offensichtlich knüpft das Gesetz an ein Gesetzesvorhaben der ehemaligen rechtskonservativen polnischen Regierung an, mit dem "homosexuelle Propaganda" bekämpft werden sollte. Ein solches Gesetz ist allerdings wegen der zahlreichen Proteste aus Europa in Polen nie in Kraft getreten.

In Litauen aber soll das Gesetz im März 2010 in Kraft treten und unter anderem jeden öffentlichen Aufruf zu "homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen verbieten. Der litauische Präsident hatte seine Unterschrift unter das Gesetz verweigert.

Wir sind der Auffassung, dass solche Vorhaben den gemeinsamen europäischen Werten wie Demokratie, Toleranz und den Respekt der Grundrechte widersprechen. Ein solches Gesetz würde Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren, gemeinsame europäische Werte sind in Gefahr.

Wir erwarten von der Bundesregierung, sehr geehrte Frau Merkel, dass Sie und Ihre Kolleg(inn)en gegenüber der litauischen Regierung klare Worte finden.
Bitte weisen Sie in Gesprächen mit Ihrem Amtskollegen und Vertreter(inne)n der litauischen Regierung das Gesetz als inakzeptable Hetze gegen Minderheiten zurück, die mit den europäischen Werten unvereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Unterstützungsaufruf des LSBT aus der Mongolei

Flagge Mongolei

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung bittet um Verbreitung dieses Aufrufes

Liebe Freundinnen und Freunde,

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) aus der Mongolei bitten um unsere Unterstützung: Zwar sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in der Mongolei nicht strafbar. Dennoch ist es kaum möglich, offen "anders" zu leben als die Mehrheit der Bevölkerung.

Seit 2007 bemühen sich einige Aktivist(inn)en eine LSBT-Organisation mit Namen „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ in Ulaanbaatar registrieren zu lassen.

Damals teilte der für die Registrierung von Nichtregierungsorganisationen zuständige Justizminister mit, der Name der Organisation entspreche nicht der mongolischen Sprache. Bis heute ist die Registrierung nicht erfolgt. Anfang Juli erhielten die Aktivist(inn)en die Antwort, der Name „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ habe eine Bedeutung, die den Bräuchen und Traditionen der Mongolei widerspreche und sei zudem geeignet, für Jugendliche eine schlechtes Vorbild abzugeben.

Das „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Centre“ in Ulaanbaatar ist die erste Nichtregierungsorganisation in der Mongolei, die sich für einen sozialen, rechtlichen und institutionellen Wandel einsetzen wird, wenn es um Fragen der Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt geht, die LSBT seit Jahren in der Mongolei erfahren.

Ziel der Organisation sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte für sexuelle Minderheiten sowie Information und Aufklärung innerhalb der mongolischen Gesellschaft zu Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

“Wir bitten alle, denen LSBT und Menschenrechte ein Anliegen sind, Briefe an den Justizminister und die nationalen Menschenrechtskommission der Mongolei zu schicken, um Druck auszuüben für eine Anerkennung und Registrierung unserer Organisation, so wie es internationale Menschenrechtsstandards festlegen“, heißt es in dem Schreiben der Aktivist(inn)en aus Ulaanbaatar.

Herzliche Grüße und vielen Dank für Eure Unterstützung

Klaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Musterbrief

Hier ein Musterbrief in englischer Sprache, adressiert an den Justizminister der Mongolei sowie an den Vorsitzenden der nationalen Menschenrechrechtskommission, der unterzeichnet und per Fax abgeschickt werden kann:

Mr. Ts. Nyamdorj Minister of Justice and Home Affairs of Mongolia
Ministry of Justice and Home Affairs
Hudaldaany street 6/1,
Ulaanbaatar
210646 Mongolia
Fax: + 976 11 325 225

Ms. Daramjav Solongo
Chief Commissioner National Human Rights Commission of Mongolia
5th floor, State property building XI, Freedom Square,
Ulaanbaatar Mongolia
Fax: + 976 11 320 284

Dear Mr. Nyamdorj,
Dear Ms. Solongo,

We write to you to urge the Ministry of Justice and Home Affairs to conduct an investigation into the denial by the Legal Entities Registration Agency (LERA) of Mongolia to register the Lesbian Gay Bisexual and Transgender Centre (LGBT Centre), a non-governmental, non-profit, non-membership based organisation, which has its office in Ulaanbaatar, Mongolia.

We are aware that the LGBT Centre began its registration process in February 2007, when we first registered the name of the organisation. At that time, Ms. J. Oyunchimeg at the Ministry of Justice and Home Affairs expressed concern that the name of the NGO was not in the Mongolian language. The NGO founders argued that many NGOs in Mongolia used transliterated foreign words in their names, and approached the International Gay and Lesbian Human Rights Commission to certify that these terms – both separately and as abbreviations - were accepted internationally.

We are aware that the LERA's assertion that they will not accept transliterated names is incorrect as it is our understanding that there are a number of NGOs registered and operating in Mongolia that have transliterated names (Globe International, Liberty Centre, LEOS [which is "Liberal Emegteichuudiin Oyuni San"], Nisora Foundation, etc).

Because of funding limitations, the LGBT Centre was subsequently unable to pursue its registration for the most part of 2007 and 2008. It was only able to secure sufficient funding to again pursue its registration in April 2009. This time, it filed its application with the LERA, the government entity that is now in charge of registering organisations in the country. Regrettably, the LGBT Centre was again met by several stringent conditions and requirements from the LERA.

On May 1, 2009, Mr. Ts. Otgonbaatar, the founding member of the LGBT Centre, was verbally informed by a Mr. Suren of the LERA that they approved of the LGBT Centre’s activities, but the name of the organisation was “not moral and the public will not welcome it.” It was after this meeting that the LGBT Centre decided to secure the services of a lawyer to facilitate its registration.

On June 11, 2009, Ms. Khulan Davaa, the lawyer for the LGBT Centre, wrote to the organisation that she had met with the officers of the LERA twice in late May 2009. They informed her that the registration of the LGBT Centre had been denied for the following reasons:

- The name “Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender” was too long and that Mongolians were not familiar with this term in the Mongolian lexicon; and
- The abbreviation “LGBT” was not allowed under current Mongolian law and that names of organisations should be clear enough for the public to understand its activities.

On June 24, 2009, Ms Kulan Davaa received the official notification from the LERA about the reasons for denying the NGO registration, which stated: "The name 'Lesbian, gay, bisexual and transgender centre' has a meaning that conflicts with Mongolian customs and traditions and has the potential to set the wrong example for youth and adolescents."

We believe that the refusal of the LERA to approve the application for registration of the LGBT Centre is discriminatory and contrary to Mongolian law and international human rights law:

First, under Article 16, par. 10 of the Constitution of Mongolia, citizens of Mongolia shall be “guaranteed the privilege to form a party or other public organisations and to unite voluntarily in associations according to social and personal interests and opinion.” This right is reinforced in Article 5, par 1 of the Law of Mongolia on Non-Governmental Organisations, where it says that all persons, except State bodies, “may freely establish, individually or collectively, non-governmental organisations on the basis of their interests and opinions, without the permission of any State body.”

Second, on 24 April 2009, the LERA informed the LGBT Centre that the reason for the denial of its registration was that foreigners were not allowed to be founding members of NGOs in Mongolia. This assertion runs counter to Article 5, par. 6 of the Law of Mongolia on Non-Governmental Organisations, which allows foreign citizens and stateless persons legitimately residing in Mongolia to establish and join non-governmental organisations. The foreign citizens initially listed as founding members in the application for registration by the LGBT Centre are legitimately residing in the country. Furthermore, even though the application for registration of the LGBT Centre was amended to now reflect that the founding member is solely Mr. Ts Otgonbaatar, a Mongolian national, the LERA still found “problems” in the registration application of the LGBT Centre.

Third, the refusal of the LERA to register the LGBT Centre is clearly against Article 22 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), which ensures the right of everyone to freedom of association with others. It also clearly contravenes the UN Declaration on Human Rights Defenders which explicitly states that everyone has the right to form, join, and participate in non-governmental organisations, associations, or groups for the purpose of promoting and protecting human rights and fundamental freedoms.

Finally, the refusal of the LERA to register the LGBT Centre based on the non-recognition of the terms lesbian, gay, bisexual and transgender or LGBT is also against the amply established international human rights law that stipulates sexual orientation and gender identity to be an inalienable right as well as a ground for non-discrimination as affirmed by various UN bodies, inter alia, the Human Rights Committee in its communication number 488/1992, CCPR/C/50/D/488/1992, Nicholas Toonen v. Australia, April 4, 1994, that stated “... the reference to "sex" in articles 2, paragraph 1, and 26 is to be taken as including sexual orientation. … it is the established view of the Committee that the prohibition against discrimination on grounds of "sex" in Article 26 comprises also discrimination based on sexual orientation.”

As the Ministry responsible for NGO registrations, your office has the obligation to ensure that the Government of Mongolia complies with its obligations under international law to create the conditions necessary for all human rights defenders to enjoy their rights in practice. The UN Declaration on Human Rights Defenders makes it clear that all human rights defenders – including those who advocate for emerging human rights norms and principles – have the right to be free from discrimination and violence as they promote and defend the human rights of others.

It is in this light that we strongly urge your office to investigate this denial by the LERA to register the LGBT Centre. We urge your office to ensure the protection of the rights to freedom of association of these human rights defenders and to remove obstacles which prevent them from carrying out their work on issues of human rights and sexual orientation and gender identity. Thank you and we hope to hear from you on this matter soon.

Yours sincerely,

Gesetz gegen Homosexuelle in Litauen

Flagge Litauen

Schande für die EU

Wie in der Presse heute veröffentlicht, hat das litauische Parlament per Gesetz jede Form der Werbung für gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten. Die neuen Regelungen zum Jugendschutz in dem baltischen Staat verbieten unter anderem jeden öffentlichen Aufruf zu "homosexuellen, bisexuellen und polygamen Beziehungen". Scharfe Kritik an dem Gesetz kam von Homosexuellen.

Die Wiener Zeitung berichtet weiter, dass die Abgeordneten mit großer Mehrheit von 81 gegen sechs Stimmen ein präsidiales Veto gegen die neuen Vorschriften überstimmten. 25 Parlamentarier enthielten sich. Damit ist der Weg frei für das Gesetz, wonach auch "ausfällige Sprache" sowie Werbung für "schädliche Verhaltensweisen bei Ernährung und Hygiene" nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen.

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt dazu:

Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der EU und des Europarates gegen das jetzt in Litauen geltende Anti-Homosexuellen Gesetz, das nach Einschätzung des Vorsitzenden des litauischen Schwulenverbandes, Wladimir Simonko, „Schwulenfeindlichkeit institutionalisiert“ aktiv zu werden.

Es ist eine Schande für die EU, wenn in der Kulturhauptstadt Europas 2009,Vilnius, die Menschenrechte von Homosexuellen und die Kulturfreiheit mit Füßen getreten werden.

Ich habe heute die Bundesregierung dazu befragt, wie sie insbesondere im Hinblick auf die EMRK, den Acquis communautaire und die von der EU aufgestellten Kopenhagener Kriterien nunmehr zu reagieren gedenkt.